Ableben

Zuletzt aktualisiert: 9/07/2023

Wir werden über das Nationalregister über das Ableben der Person mit einer Behinderung informiert. Wir beenden dann automatisch die Auszahlung der Beihilfe.

Es kann passieren, dass die Person mit Behinderung verstorben ist bevor wir ihr die Beihilfen für diesen Monat bezahlt haben. Wenn dies passiert, müssen wir die noch ausstehenden Beihilfen zahlen.

Es kann auch passieren, dass wir eine Entscheidung darüber treffen, ob eine Person mit Behinderung Anspruch auf eine Beihilfe hat, während diese Person zwischenzeitlich verstorben ist. In diesem Fall zahlen wir die Rückstände (die Beträge, auf die diese Person bis zu ihrem Tode Anspruch hatte).

In beiden Fällen zahlen wir den Berechtigten der verstorbenen Person mit Behinderung die noch ausstehenden Beihilfen. Laut Gesetzes geschieht dies in nachstehender Reihenfolge:

  1. dem Ehepartner oder dem Lebenspartner;
  2. den Kindern, die zum Zeitpunkt des Sterbefalls bei der Person mit Behinderung wohnten;
  3. dem Vater und der Mutter, die zum Zeitpunkt des Sterbefalls bei der Person mit Behinderung wohnten;
  4. jeder Person, mit der die Person mit Behinderung zum Zeitpunkt des Sterbefalls zusammenlebte;
  5. der Person, die seine Pflegekosten vollständig oder teilweise getragen hat;
  6. der Person, die die Kosten für die Beerdigung vollständig oder teilweise getragen hat;
  7. dem Ehepartner, der von der Person mit Behinderung tatsächlich getrennt lebte.

Wir zahlen Ihnen die Beililfen des Sterbemonats oder die Rückstände zurück:

  • automatisch, im Fall der unter Punkt 1, 2 und 3 genannten Berechtigten.
  • Auf Antrag, im Fall der unter Punkt 4, 5 und 6 genannten Berechtigten. Diese Personen müssen  das Formular für den Antrag auf Auszahlung von ausstehenden Beihilfen bei uns bestellen oder herunterladen und uns spätestens 6 Monate nach dem Sterbedatum ausgefüllt zurückschicken. 
  • automatisch, im Fall der unter Punkt 7 genannten Berechtigten, wenn wir 6 Monate nach dem Sterbedatum keinen Antrag der unter Punkt 4, 5 und 6 genannten Personen erhalten.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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